Neustadt am Main - Gestern und Heute
 
    
G. S. H. Schüll
Pfarrer Link: Künftige Beerdigung des Jubilanten
  Pfarrer Georg Link: 25-jähriges Pfarrjubiläum 

Erstellt am 03.10.2005

 

 

Pfarrer Georg Burkart Link in Neustadt: Ein Jubiläum, eine Beerdigung, ein Brief

Pfarrer mit viel Zivilcourage wirkte von 1848 an über fünf Jahrzehnte / Teil II

Lohrer Echo, Samstag 02. September 1995

 

Neustadt. Unvergessen ist in Neustadt Pfarrer Georg Link, der von 1848 bis 1901 in Neustadt als Seelsorger tätig war (wir berichteten in der Freitagausgabe ausführlich darüber). Großes Aufsehen erregte das 25. Priesterjubiläum (Bemerkung von mir: Es war das Pfarrjubiläum) von Pfarrer Georg Link. Das Ereignis hinterließ einen so nachhaltigen Eindruck, dass heute, 122 Jahre danach, in Neustadt und in seiner Heimatgemeinde Eichenbühl noch manchmal daran erinnert wird.

 

Die Bayerische Volkszeitung berichtet unter dem 22. Mai 1873: »Neustadt a. M. 18. Mai. Heute hatten die Einwohner wie auch viele aus der Umgegend hergekommene Gäste Gelegenheit, eine seltene und gewiss einzig in ihrer Art dastehende Feierlichkeit anzusehen. Der Pfarrer Georg L. feierte das 25jährige Jubiläum seines Einzuges als Pfarrer in die hiesige Gemeinde. Und die Art und Weise dieser Feier, die vom Gefeierten selbst diktiert wurde, kennzeichnet nur zu gut den schon oft ähnlich gezeigten Geschmack desselben.

 

Zuerst fand feierlich eine Begrüßung des Jubilanten durch angesehene Pfarrangehörige statt, dann feierlicher Zug in die Kirche unter der Begleitung der Dorfmusik, der Freiwilligen Feuerwehr, der Gemeindevertretung und der geladenen Gäste. Unter den letzteren befand sich auch ein Brautpaar aus der Verwandtschaft des Jubilanten. welches von ihm feierlich getraut wurde. Nach dem Festzug fand feierlicher Rückzug in das von Gästen überfüllte Pfarrhaus statt und dann großes Festessen. Die zwölf ältesten Männer der Pfarrei wurden im Gasthaus zur Krone besonders bewirtet.

 

Reaktion aus dem Ordinariat

 

Das eigentliche merkwürdige Festschauspiel, wenn man es so nennen darf, fand aber erst am Nachmittag statt. Es wurde nämlich die künftige Beerdigung des Jubilanten in Szene gesetzt. Eine Leichenfeier desselben fand statt, der Sarg mit Kreuz und Flor an demselben wurde, wie bei einer Beerdigung, in den Leichenhof getragen, nur mit dem Unterschied, dass der Jubilant nicht drin lag, sondern noch lebend mitging. Auf dem Leichenhof wurde der leere Sarg in das vom Jubilanten selbst gefertigte Grab gesenkt und eingesegnet. Auf dem Leichenhof wurde unter den Anwesenden Brot und Weih verteilt, dann zog man zurück, um der Küche und dem Keller des Herrn Pfarrers auch genügende Ehre zu erweisen.

 

Wir wünschen dem Herrn Pfarrer noch mehr solche Jubiläumstage. Vielleicht führt er nächstens sogar seine Auferstehung oder gar seine Himmelfahrt seinen Pfarrkindern vor.«

Das Ordinariat forderte von Pfarrer Link einen Bericht über diesen Aufsehenderregenden Vorfall, den der Pfarrer wie folgt darstellte:

 

Unterthänigst gehorsamster

pfarramtlicher Bericht

Pfarrjubiläum betr.

Hochwürdigstes Bischöfliches Ordinariat!

Auf verehrlichste Verfügung vom 31. v. M. wird folgendes berichtet:

 

Am Sonntag den 18. Mai war die Feier meines 25jährigen Pfarrjubiläums. In der Vormittagspredigt machte ich die Gläubigen aufmerksam auf die verschiedensten Segnungen Gottes durch das katholische Priestertum, zugleich aber auch auf die schwere Verpflichtung, die katholische Religion, Tugend und Rechtschaffenheit mitten in der verdorbenen Welt ernstlich und tatsächlich zu lieben, sowie insbesondere für mich schwachen Priester eifrig zu beten. »Verschiebt nicht dieses Gebet«, sagte ich unter anderem, »bis ihr mal draußen um mein Grab im Kirchhof steht; ich brauche es jeden Tag zu meinem priesterlichen Wirken und insbesondere bei den gegenwärtigen schweren Kämpfen. Schenkt es mir wenigstens an meinem heutigen Dank- und Bittfest. Jetzt, wenn ich die heiligen Geheimnisse des Erlösungsopfers mit euch feiere und heute Nachmittag, wenn wir an der Stelle stehen, die über kurz oder lang meine sterblichen Überreste aufnehmen wird ... «

 

In der gewöhnlichen Nachmittags-Gottesdienststunde wurde ich wie morgens von Schuljugend, der Gemeindeverwaltung aus dem Pfarrhaus abgeholt und mein zukünftiger Sarg von sechs Sonntagsschülern an Henkeln mitgetragen, nachdem zuvor die anwesenden Priester abwechselnd miteinander die bei Leichenbegängnissen üblichen lateinischen Gebete verrichtet hatten. Nämlich Herr Lokalkaplan Müller von Einsiedel, Herr Caplan Conrad von hier und Herr Pfarrer Rügemer von Steinbach.

 

Ich folgte im schwarzen Talar dem Sarge. Derselbe wurde neben dem Crucifixe auf dem Kirchhof in ein 1 1/2 Schuh tiefes Grab eingestellt, einige Kinder beteten die 5 Wunden für den Pfarrhirten. Das Volk beantwortete das Flehen mit »Herr erbarme dich seiner«. Darauf verrichtete der Priester die sonst üblichen lateinischen Grabgebete. Es folgte sogleich in der auf dem Kirchhof gebauten gegenwärtigen Pfarrkirche der gewöhnliche Nachmittagsgottesdienst. Abends um sechs Uhr wurde der Sarg mit dem Kreuz von sieben Sonntagsschülern ganz im Stillen zurück in das Pfarrhaus getragen.

 

Dies die abverlangte eingehende Auseinandersetzung der vorgeblichen »Todtenfeier ganz eigenthümlicher Art«. Etwas Unkirchliches oder Staatswidriges ist durch dieselbe keineswegs beabsichtigt oder thatsächlich vollführt worden. Die katholische Kirche erlaubt nicht bloß das Andenken an den Tod des Priesters und die Theuren, die mit ihm auferstehen und ihre Rechenschaft vor dem ewigen Hirten ablegen müssen, vielmehr sucht die Kirche auf verschiedenen Gelegenheit diesen Tod lebendig vor die Augen zu stellen; bei dem Seelengottesdienst der zuerst Verstorbenen oder der vor langen Zeit Verewigten wird der Sarg derselben - das ist die möglichst lebendige Erinnerung daran - in der Tumba - und zwar nicht in einer Ecke der Kirche, sondern im Chor - aufgestellt und dabei gebetet.

 

Ebenso sehr fordert die Kirche das Gebet der Christen füreinander, und gewiss darf ein Priester an einem außerordentlichen Jubelfest an die Seinen dieses einmüthige fromme Gebetsopfer verlangen. Bis jetzt ist noch kein Kirchengesetz erschienen, welches die Art und Weise des geschehenen Gebetes und der geschehenen lebhaften Erinnerung an den Tod verboten hat.

 

Jene Leichenfeier, welche Carl V für sich veranstaltete und wozu er auch die Verrichtung von Todtenmeßopfern für sich bestimmte, ist bis jetzt durch die Kirche oder den katholischen, christlichen Sinn noch nicht verurteilt worden.«

 

Pfarrer Link schließt seine Ausführungen: »Bemerken muss ich, dass diese Notizen (gemeint ist der Zeitungsartikel in der bayerischen Volkszeitung) ganz ohne mein Wissen gekommen sind und dass die hämische Darstellung in der Volkszeitung sicher im Vernehmen nach nicht von einem Hiesigen herrührt.

 

Möchte hierdurch der gegebene Auftrag erledigt sein.

 

In tiefster Ehrfurcht

Hochwürdigen Bischöflichen Ordinariates

unterthänig gehorsamster

gez. Link Pfr.«

 

 

Fleißiger Historiker

 

Am 24. März 1951 erinnerte der »Bote vom Unter-Main« in Miltenberg an den 50. Todestag von Pfarrer Georg Link. Der Artikel schließt: »... Er ist aber nicht vergessen. Er lebt nicht nur im Gedächtnis der Verwandten und Bekannten in Eichenbühl und Einwohnern von Neustadt noch lebhaft weiter. Und nicht nur die Anverwandten von Amerika (drei Brüder von Pfarrer Link wanderten nach Amerika aus) gedenken am 50. Todestag ihres bedeutenden Oheims. Auch die fränkische Geschichtsforschung wird dem Andenken dieses fleißigen und erfolgreichen Historikers der Heimat einen ehrenvollen Kranz der Erinnerung widmen.«

 

 

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